Infoblatt
Bürgerinformation zur Gemeinderatssitzung
Bericht zur 13. Sitzung des Ortsgemeinderates am Donnerstag, dem 25. Juni 2026
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TOP 1: Verabschiedung eines Ratsmitgliedes |
Herr Kai Müller hat am 12.03.2026 sein Mandat als Ratsmitglied niedergelegt. Der Vorsitzende bedankt sich bei Kai Müller für seine geleistete Arbeit und wünscht ihm alles Gute.
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TOP 2: Genehmigung der Niederschrift von der 12. Ratssitzung Die Niederschrift der 12. Ratssitzung vom 23.04.2026 wurde den Ratsmitgliedern zugesandt. Nach befragen ist ein nochmaliges Verlesen nicht erforderlich. Einwände gegen die Niederschrift werden nicht erhoben. Die Niederschrift wird genehmigt und von den Ratsmitgliedern Klaus Rupprecht und Michael Schwinghammer unterzeichnet. |
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TOP 3: Beratung und Beschlussfassung zum Forsteinrichtungswerk |
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Zu diesem Top berichtet Herr Paul Lewetzky, Referent für Forsteinrichtung Der Rat wurde sehr intensiv in das Forsteinrichtungswerk eingewiesen. Die gestellten Fragen wurden zur Zufriedenheit beantwortet. Beschluss: Der Rat stimmt dem Betriebsplan 2027 zu. Abstimmungsergebnis: 13 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen, 0 Enthaltungen |
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TOP 4: Beratung und Beschlussfassung über die Widmung der Verkehrsanlage "Ringstraße, Teilstrecke" (Flurstück 41, Flur 1) als Gemeindestraße für den öffentlichen Verkehr |
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Gemäß § 36 des Landesstraßengesetzes für das Land Rheinland-Pfalz (LStrGRP) sind Verkehrsanlagen für den öffentlichen Verkehr zu widmen. Über die Widmung zur Gemeindestraße hat der Ortsgemeinderat Kördorf einen Widmungsbeschluss zu fassen. Beschluss: Der Gemeinderat der Ortsgemeinde Kördorf beschließt das Flurstück 41 (Flur 1) „Ringstraße, Teilstrecke“ als Gemeindestraße für den öffentlichen Verkehr zu widmen. Als Beginn und Ende der gewidmeten Fläche werden die parallel verlaufenden Grundstücke Flurstücke 38/2 und 40/2 (Flur 1) festgelegt. Die gewidmete Strecke ist im beigefügten Lageplan, der Bestandteil der Niederschrift ist, markiert. Abstimmungsergebnis: 13 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen, 0 Enthaltungen |
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TOP 5: Beratung und Beschlussfassung über die Prüfung der Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2025 und Entlastung |
Der Vorsitzende übergibt das Wort an Dr. Vera Spitzer.
Der Rechnungsprüfungsausschuss, (Marcus Rück, Dr. Vera Spitzer und Dirk Wilhelmi), hat am 11.06.2026 in den Diensträumen der Verbandsgemeinde Aar-Einrich die Prüfung der Jahresrechnung 2025 mit Ergebnisrechnung, Finanzrechnung, Bilanz zum 31.12.2025 und dem Anhang vorgenommen. Dabei wurde nach den Grundsätzen der §§ 110ff. GemO verfahren.
Die vorgenommene Rechnungsprüfung führte zu folgenden Feststellungen:
Die Beleg- und Buchführung war ordnungsgemäß und nachvollziehbar.
Beschluss: Der Rechnungsprüfungsausschuss schlägt dem Gemeinderat folgende Beschlüsse vor:
- Der Ortsgemeinderat beschließt die Feststellung des geprüften Jahresabschlusses zum 31.12.2025 (§ 114 Abs. 1 Satz 1 GemO). Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen werden, sofern keine vorherige Zustimmung erfolgte, nachträglich genehmigt (§ 100 GemO).
- Der Ortsgemeinderat beschließt die Entlastung des Ortsbürgermeisters, den Beigeordneten der Ortsgemeinde, dem Bürgermeister und den Beigeordneten der Verbandsgemeinde Aar-Einrich für das Haushaltsjahr 2025 (§ 114 Abs. 1 Satz 2 GemO).
Abstimmungsergebnis: 10 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen, 0 Enthaltungen
Der Bürgermeister und die Beigeordneten haben nicht mitgestimmt.
Der Vorsitzende bedankt sich bei Dr. Vera Spitzer, Marcus Rück und Dirk Wilhelmi und übernimmt wieder den Vorsitz der Sitzung.
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TOP 6: Wahl für die Ausschüsse |
Das Stimmrecht des Ortsbürgermeisters ruht bei Wahlen.
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TOP 6.a: Rechnungsprüfungsausschuss 2026 |
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Der Gemeinderat hält an der bisherigen Praxis fest, die Mitglieder des Rechnungsprüfungsausschusses für jedes Jahr neu zu wählen. Für das Haushaltsjahr 2026 vereinbaren die Ratsmitglieder, einen gemeinsamen Wahlvorschlag abzugeben und offen abzustimmen. Der Rechnungsprüfungsausschuss setzt sich wie folgt für 2026 zusammen: |
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Mitglied |
Vertreter |
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Dino Burkhart |
Carmen Wilhelmi |
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Michael Schwinghammer |
Christoph Welker |
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Jens Diedert |
Thomas Reichert |
Abstimmungsergebnis: 12 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen, 0 Enthaltungen
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TOP 6.b: Bauausschuss |
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Aufgrund des Ausscheidens von Kai Müller, muss ein neues Mitglied im Bauausschuss gewählt werden. Nach Beratung beschließt der Rat, dass Dirk Wilhelmi als Mitglied im Bauausschuss vorgeschlagen wird. Zur Stellvertreterin wird Dr. Vera Spitzer vorgeschlagen. Die Wahl wird öffentlich durchgeführt. Bis zum Ende der Wahlperiode wählt der Gemeinderat Dirk Wilhelmi als Mitglied in den Bauausschuss und Dr. Vera Spitzer als Vertreterin. |
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Mitglied |
Vertreter |
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Jens Diedert |
Michael Schwinghammer |
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Dirk Wilhelmi |
Dr. Vera Spitzer |
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Dino Burkhart |
Thomas Reichert |
Abstimmungsergebnis: 12 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen, 0 Enthaltungen
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TOP 7: Beratung und Beschlussfassung über Bauvoranfragen und Bauanträge |
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TOP 7.1: Beratung und Beschlussfassung über Bauvoranfragen und Bauanträge |
Aufgrund von Ausschließungsgründen nach §22 Abs. 1 der GemO nimmt die erste Beigeordnete Ivon Hasselbach und der Beigeordnete Patrick Gemmer nicht an der Beratung und Beschlussfassung zu diesem Tagesordnungspunkt teil, rücken vom Ratstisch ab und nehmen im Zuschauerraum Platz.
- Antrag auf Baugenehmigung nach § 67 LBauO im Freistellungsverfahren, Antrag auf An- und Umbau an einem bestehenden Einfamilienhaus mit Einliegerwohnung; Flur 2, Flurstück 8/3
Der Antrag liegt den Ratsmitgliedern im RIS vor. Das Grundstück liegt innerhalb eines im Zusammenhang bebauten Ortsteils. Der Bauantrag weist keine Mängel auf. In der Stellungnahme der Bauabteilung werden keine Auflagen vorgeschlagen und es bestehen auch keine Bedenken.
Beschluss: Nach Beratung beschließt der Ortsgemeinderat Kördorf das gemeindliche Einvernehmen zu dem vorliegenden Bauantrag in Flur 2, Flurstück 8/3 zu erteilen.
Abstimmungsergebnis: 12 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen, 0 Enthaltungen
Frau Hasselbach und Herr Gemmer nehmen wieder am Ratstisch Platz.
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TOP 7.2: Beratung und Beschlussfassung über Bauvoranfragen und Bauanträge |
Antrag auf Baugenehmigung nach § 66 LBauO, vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren, Neubau eines Wohnhauses mit Einliegerwohnung; Flur 1, Flurstück 83. Der Antrag liegt den Ratsmitgliedern im RIS vor. Das Grundstück liegt innerhalb eines im Zusammenhang bebauten Ortsteils. Der Bauantrag weist keine Mängel auf. In der Stellungnahme der Bauabteilung werden keine Auflagen vorgeschlagen und es bestehen auch keine Bedenken.
Beschluss: Nach Beratung beschließt der Ortsgemeinderat Kördorf das gemeindliche Einvernehmen zu dem vorliegenden Bauantrag in Flur 1, Flurstück 83 zu erteilen.
Abstimmungsergebnis: 13 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen, 0 Enthaltungen
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TOP 8: Verschiedenes |
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Der Vorsitzende informiert den Rat:
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- Dass die Ausschreibung Glasfaserausbau in Ortslage voraussichtlich im 3 Quartal erfolgen wird
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TOP 11: Bekanntgabe der Beschlüsse aus nichtöffentlicher Sitzung |
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Es wurden Informationen zu Grundstücksangelegenheiten weitergegeben und eine Personalangelegenheit beraten und beschlossen. Die vollständige Niederschrift ist in den Räumlichkeiten der Verbandsgemeinde Aar-Einrich, Burgstraße 1, 56368 Katzenelnbogen einsehbar. Kördorf, den 24.04.2026 Bernhard Krugel, Ortsbürgermeister und Schriftführer
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