Willkommen in Kördorf
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Infoblatt

Bürgerinformation zur Gemeinderatssitzung

Bericht zur 12. Sitzung des Ortsgemeinderates am Donnerstag, dem 23. April 2026

Zu der Sitzung waren die Mitglieder des Ortsgemeinderates und die Beigeordneten gemäß § 34 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz durch Einladung des Vorsitzenden vom 02. April 2026 (Veröffentlicht im Mitteilungsblatt Nr.15/2026) unter Mitteilung der Tagesordnung einberufen. Zeitpunkt und Tagesordnung der Sitzung wurden gemäß § 69 GemO mit dem Bürgermeister der Verbandsgemeinde abgestimmt.

Öffentliche Sitzung:

Punkt 1.: Verabschiedung eines Ratsmitgliedes und danach Verpflichtung des neuen Ratsmitgliedes   

Das bisherige Ratsmitglied Kai Müller hat zum 12.03.2026 sein Ratsmandat niedergelegt. Als Nachfolger wurde von der Liste Hasselbach, Carmen Wilhelmi, In der Pfaffenwiese 12, als neues Ratsmitglied in den Gemeinderat aufgenommen. Der Ortsbürgermeister verpflichtet Frau Carmen Wilhelmi gemäß § 30 Abs. 2 der Gemeindeordnung auf die gewissenhafte Erfüllung ihrer Pflichten. 

Kai Müller konnte bei der Sitzung (urlaubsbedingt) nicht anwesend sein. Die Verabschiedung wird in der nächsten Sitzung erfolgen.

Punkt 2.: Genehmigung der Niederschrift von der letzten Ratssitzung 

Die Niederschrift der 11. Ratssitzung vom 11. März 2026, wurde den Ratsmitgliedern zugesandt. Nach Befragen ist ein nochmaliges Verlesen nicht erforderlich. Einwände gegen die Niederschrift werden nicht erhoben. Die Niederschrift wird genehmigt und von den Ratsmitgliedern Klaus Rupprecht und Michael Schwinghammer unterzeichnet 

Punkt 3.: Einwohnerfragestunde

Punkt 4.: Beratung und Beschlussfassung zum Umgang mit Biotopbäumen, Altbäumen und Totholz   (BAT-Konzept) Revierförster Oliver Schwarz stellte dem Rat die Ziele und die verschiedenen Baumarten, die zum BAT- Konzept gehören, vor. Das BAT- Konzept dient dem Erhalt der biologischen Vielfalt im Wald durch gezielte Sicherung von Bio- topbäumen, Altbäumen und Totholz. 

Zielsetzung: Das BAT-Konzept verfolgt das Ziel, die biologische Vielfalt in den Wäldern von Rheinland-Pfalz zu erhalten und gleichzeitig die Rechtssicherheit und Arbeitssicherheit in der Waldbewirtschaftung zu erhöhen.   Biotopbäume: Lebende oder abgestorbene Bäume, die aufgrund bestimmter Merkmale wie Höhlen, Kronen-Totholz oder Pilzkonsolen eine besondere Biotop-Funktion erfüllen. 

Altbäume (,,Methusalembäume“): Sehr alte Bäume, die ihre wirtschaftliche Zieldimension überschritten haben und ökologisch wertvolle Nischen bieten. 

Totholz: Stehendes oder liegendes Holz, dass Lebensraum für zahlreiche Arten bietet. Besonders relevant sind Bäume oder Stämme ab BHD> 40 cm. Im Anschluss erläutert Revierförster Schwarz dem Rat, welche Maßnahmen durchgeführt werden müssen, um das BAT-Konzept im Kördorfer Wald umzusetzen.  Beschlussvorschlag: Der Rat beschließt, dass das BAT-Konzept im Laufe der nächsten Jahre, im Kördorfer Wald, realisiert wird.  

Beschluss: 12 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen, 0 Enthaltungen

Punkt 5.: Vorstellung des Ratsinformationssystems (RIS) durch die VG   

Frau Katja Kratz stellt das RIS anhand von Beispielfolien dem Rat vor und zeigt die einzelnen Verfahrensschritte auf.   

Allgemeine Aussage zu den Punkten 6-8 der Tagungsordnung 

Die Widmung ist ein rechtlicher Akt, durch den eine Straße, ein Weg oder ein Platz die Eigenschaft einer öffentlichen Straße erhält und für den Gemeingebrauch freigegeben wird. 

Punkt 6.: Beratung und Beschlussfassung über die Widmung der Verkehrsanlage ,,Karlstraße“ als Gemeindestraße für den öffentlichen Verkehr 

Gem. §22 der GemO ist der Vorsitzende Bernhard Krugel von der Beratung und Beschlussfassung ausgeschlossen. Ivon Hasselbach, 1. Beigeordnete übernimmt den Vorsitz der Sitzung.

Sachverhalt: Gemäß § 36 des Landesstraßengesetzes für das Land Rheinland-Pfalz (LStrGRP) sind Verkehrsanlagen für den öffentlichen Verkehr zu widmen. Über die Widmung zur Gemeindestraße hat der Ortsgemeinderat Kördorf einen Widmungsbeschluss zu fassen. 

Beschlussvorschlag: Der Gemeinderat der Ortsgemeinde Kördorf beschließt das Flurstück 142 –teilweise- (Flur 1) „Karlstraße“ als Gemeindestraße für den öffentlichen Verkehr zu widmen. Als Beginn und Ende der gewidmeten Flächen werden die parallel verlaufenden Grundstücke Flurstücke 144 und Flurstück 148 (Flur 1) festgelegt.  Die gewidmete Strecke ist im beigefügten Lageplan (Anlage 1), der Bestandteil der Niederschrift ist, markiert. 

Beschluss: 11 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen, 0 Enthaltungen

Bernhard Krugel übernimmt wieder den Vorsitz der Sitzung

Punkt 7.: Beratung und Beschlussfassung über die Widmung der Verkehrsanlage ,,Ringstraße, Teilstrecke“ (Flurstücke 48/1 –teilweise-, 49, 4/1, 2/1 und 32/1, Flur 1) als Gemeindestraße für den öffentlichen Verkehr

Sachverhalt: Gemäß § 36 des Landesstraßengesetzes für das Land Rheinland-Pfalz (LStrGRP) sind Verkehrsanlagen für den öffentlichen Verkehr zu widmen. Über die Widmung zur Gemeindestraße hat der Ortsgemeinderat Kördorf einen Widmungsbeschluss zu fassen. 

Beschlussvorschlag: Der Gemeinderat der Ortsgemeinde Kördorf beschließt die Flurstücke 48/1 -teilweise-, 49, 4/1, 2/1 und 32/1 (Flur 1) „Ringstraße, Teilstrecke“ als Gemeindestraße für den öffentlichen Verkehr zu widmen. Als Beginn und Ende der gewidmeten Flächen werden die parallel verlaufenden Grundstücke Flurstück 35 und 53 (Flur 1) sowie 50/1 festgelegt. Die gewidmete Strecke ist im beigefügten Lageplan (Anlage 2), der Be- standteil der Niederschrift ist, markiert. 

Beschluss: 12 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen, 0 Enthaltungen

Punkt 8.: Beratung und Beschlussfassung über die Widmung der Verkehrsanlage ,,Ringstraße, Teilstrecke“ (Flurstücke 67/3 Flur 1) als Gemeindestraße für den öffentlichen Verkehr       

Sachverhalt: Gemäß § 36 des Landesstraßengesetzes für das Land Rheinland-Pfalz (LStrGRP) sind Verkehrsanlagen für den öffentlichen Verkehr zu widmen. Über die Widmung zur Gemeindestraße hat der Ortsgemeinderat Kördorf einen Widmungsbeschluss zu fassen. 

Beschlussvorschlag: Der Gemeinderat der Ortsgemeinde Kördorf beschließt das Flurstück 67/3 (Flur 1) „Ringstraße, Teilstrecke“ als Gemeindestraße für den öffentlichen Verkehr zu widmen. Als Beginn und Ende der gewidmeten Flächen werden die parallel verlaufenden Grundstücke Flurstück 194/1 und Flurstück 63 (Flur 1) festgelegt. Die gewidmete Strecke ist im beigefügten Lageplan (Anlage 3), der Bestandteil der Niederschrift ist, markiert. 

Beschluss: 12 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen, 0 Enthaltungen

Punkt 9.: Beauftragung der Maßnahmen des Förderprogramms ,,Regional.Zukunft.Nachhaltigkeit 

-  Umrüstung Straßenbeleuchtung auf LED: Mit dem Förderprogramm Regionales Zukunftsprogramm ,,Regional.Zukunft.Nachhaltigkeit“ wurden der  Ortsgemeinde Fördermittel zur Umrüstung der Straßenbeleuchtung zur Verfügung gestellt. Für die Umrüstung hat die Fa. Süwag am 14.04.2026 ein Angebot in Höhe von 50.883,76€ abgegeben. Durch die Umrüstung ergibt sich eine Energieeinsparung, nach derzeitigem Stand der Stromkosten, von ca. 5.300€ jährlich.

Beschlussvorschlag: Der Ortsgemeinderat beschließt der Fa. Süwag den Auftrag, gem. Angebot vom 14.04.2026, zu erteilen.

Beschluss: 12 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen, 0 Enthaltungen

Punkt 10.: Beratung und Beschlussfassung über Bauvoranfragen und Bauanträge 

Der Ortsgemeinde wurde der Bauantrag für das Baugrundstück Flur 1, Flst 214 gemäß Freistellungsverfahren nach §67 Landesbauordnung vorgelegt. 

Hintergrund eines Freistellungsverfahren gem. § 67 LBauO: Das in § 67 der rheinland-pfälzischen Bauordnung vorgesehene Freistellungsverfahren bedeutet die Freistellung bestimmter Vorhaben von der Prüfungs- und Genehmigungspflicht und gilt nur für Vorhaben im Bereich eines rechtsverbindlichen Bebauungsplans mit gesicherter Erschließung. Durch dieses Verfahren können die Bauherren binnen eines Monats mit Ihrem Bauvorhaben beginnen, vorausgesetzt die kompletten Bauantragsunterlagen liegen der Verbandsgemeinde Aar-Einrich vor. Erfolgt innerhalb o.g. Frist keine Rückmeldung von dort, kann mit dem Bau begonnen werden. Bei Vorhaben im Freistellungsverfahren trägt der Bauherr bzw. der Entwurfsverfasser die alleinige Verantwortung dafür, dass es bei der Realisierung nicht zu Abweichungen kommt. 

Beschlussvorschlag: Der Ortsgemeinderat beschließt den Bauantrag gem. Freistellungsverfahren nach §67 zu genehmigen.

Beschluss: 12 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen, 0 Enthaltungen

Punkt 11.:   Verschiedenes

Der Vorsitzende informiert den Rat

  • Sachstand Bohrloch, Glasfaserverlegung, Richtung Neuwagenmühle (Wasseraustritt und Hang- rutsch in Höhe Grillhütte)
  • Aktueller Sachstand, Undichtigkeit, Hochbehälter
  • Über den Erhalt der Rechnung von Anna Müller (Obst-Baum-Kultur) für den Frühjahrsschnitt der Obstbäume auf der Streuobstwiese. Kosten 617,00  
  • Über den Erhalt der Rechnung von Jörg Pleese (Obst-Baum-Kultur) für den Frühjahrsschnitt der Obstbäume auf dem Spielplatz. Kosten 327,50 €
  • Rechnung der Fa. Völzke für die Erneuerung der Förderschnecke im Tagesbehälter der 
    Pelletsheizung des Bürgerhauses. Kosten 486,53€. Fa. Völzke erstellt Gewährleistungsantrag an die Herstellerfirma.  
  • Aufsuchen und vermarken von 7 Grenzpunkte im BG Lämmerwiese, 2 Bauabschnitt Flur 38/20 und 38/19. Rechnung von Ingenieurbüro TERRACAD in Höhe von 327,25€. 
  • Informationen zum Thema Stadtradeln im Mai 2026
  • Gestaltung der Adventsfeier am 13.12.2026
  • Termin Rechnungsprüfung 2025
  • Nächster Termin 13. Gemeinderatssitzung am 25.06.2026 

Nichtöffentliche Sitzung

Punkt 12.: Grundstücksangelegenheiten  

Öffentliche Sitzung

Punkt 13.: Bekanntgabe der Beschlüsse aus der nichtöffentlicher Sitzung

Es waren keine Einwohner anwesend

Die vollständige Niederschrift ist in den Räumlichkeiten der Verbandsgemeinde Aar-Einrich, Burgstraße 1, 56368 Katzenelnbogen einsehbar.

Kördorf, den 24.04.2026

Bernhard Krugel, Ortsbürgermeister und Schriftführer