Willkommen in Kördorf
Willkommen in Kördorf

Infoblatt

5. Gemeinderatssitzung am 19. Februar 2025

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

 

hiermit lade ich Sie gemäß § 34 GemO zur Ratssitzung am

 

            Mittwoch, dem 19. Februar 2025, um 20:00 Uhr,

 

in das Bürgerhaus recht herzlich ein.

 

 

TAGESORDNUNG:

 

 

Öffentliche Sitzung

 

Punkt 1:   Genehmigung der Niederschrift von der 4.Ratssitzung
 

Punkt 2:   Einwohnerfragestunde

 

Punkt 3:   Beratung und Beschlussfassung über die Schlauchinlinermaßnahme

                   in der ,,Ringstraße“ – Teilstrecke

 

Punkt 4:   Beratung und Beschlussfassung über die Schlauchinlinermaßnahme

                   ,,In der Pfaffenwiese“ – Teilstrecke

 

Punkt 5:   Beratung und Beschlussfassung über die Schlauchinlinermaßnahme

                   In der ,,Karlstraße“

 

Punkt 6:   Beratung und Beschlussfassung über die Anschaffung eines Sonnensegels

                   für den Sandkasten auf dem Spielplatz

 

Punkt 7:   Beratung und Beschlussfassung über die Neugestaltung der Namenstafeln für

                   die Urnenrasengrabstätten und Rasenreihengrabstätten.

 

Punkt 8:   Verschiedenes

 

 

Nichtöffentliche Sitzung

 

Punkt 9:   Personalangelegenheiten

 

Öffentliche Sitzung

 

Punkt 10: Bekanntgabe der Beschlüsse aus nichtöffentlicher Sitzung

 

 

Kördorf, den 05.Februar 2025

 

 

Bernhard Krugel

Ortsbürgermeister

Die Ortsgemeinde Kördorf plant im ersten Halbjahr 2025 in Zusammenarbeit mit dem DRK Mittelrhein GmbH

einen Erste Hilfe Kurs und zwei Fresh-Up Lehrgänge durchzuführen.

 

Die geplanten Kurse finden Freitagsabends bzw. samstags im Bürgerhaus statt.

 

Regulärer Erste-Hilfe-Kurs:
Dauer 8 Stunden (Mindestteilnehmerzahl 12, maximal 20) €55,- /Person
 

  *   Themen:
            - Absichern Unfallstelle
          - Rettungskette
            - Bewusstlosigkeit
            - Reanimation mit AED (Defibrillator)
            - akute Erkrankungen (Herzinfarkt, Schlaganfall, Sonnenstich, Unterkühlung  etc.),
             - Verbände
             - Gelenkverletzungen, Verbrühungen, Verbrennungen, Verätzungen
 
Der reguläre Erste-Hilfe-Kurs ist durch die BG anerkannt und kann nach Rücksprache durch den Arbeitgeber evtl. auch mit der BG abgerechnet werden.
Dieser Kurs ist auch für den Führerschein und die Trainerlizenz gültig.

 


Fresh-Up in Erster Hilfe:
Dauer 3,5 Stunden (Mindestteilnehmerzahl 12, maximal 25) €25,- /Person

 

*   Themen:
            - Bewusstlosigkeit
            - Reanimation mit AED (Defibrillator)
            - akute Erkrankungen (s.o.)
Bei diesem Kurs gewährt die Gemeinde einen Zuschuss von 15 € pro Teilnehmer aus Kördorf

 

 

 

Reanimation mit AED:
Dauer 1,5 Stunden (Mindestteilnehmerzahl 12, maximal 25)  €15,-/Person
 
*   Themen:
            - Bewusstlosigkeit
            - Reanimation mit AED (Defibrillator)
Bei diesem Kurs übernimmt die Gemeinde die Kosten pro Teilnehmer aus Kördorf

 

Das Fresh Up und die Reanimation mit AED (Defibrillator) dienen nur der persönlichen Fortbildung und haben keine BG-Anerkennung.
 

Um besser planen zu können, wird gebeten, eine verbindliche Anmeldung an buergermeister@gemeinde-koerdorf zu senden. Anmeldeschluss ist der 21.02.2025.

 

 

Bernhard Krugel

Ortsbürgermeister

Bürgerinformation zur 4. Gemeinderatssitzung vom 05. Dezember 2024

 

In der letzten Sitzung des Jahres beschäftigte sich der Rat insbesondere mit dem Haushaltsplan für das Jahr 2025. Jennifer Würmlin von der Finanzabteilung der Verbandsgemeinde informierte zunächst über die derzeitige Haushaltssituation und stellte dann den Haushaltsplan 2025 vor.

In der Planung für 2025 steigt die Einkommenssteuer um ca.10.000 € an. Die Umsatzsteuer geht um ca. 2.000 € zurück und die Ausgleichsleistungen bleiben auf dem Vorjahresniveau. Grundlage hierfür sind die Zahlen aus der Steuerschätzung Mai 2024.

Die Gewerbesteuer ist auf 42.000€ angestiegen gegenüber dem Vorjahr (+12.000 €).

Die übrigen Steuereinnahmen aus Grundsteuer A und B steigen aufgrund der Steuerreform gegenüber dem Vorjahr an.

Auf Grundlage des neuen Landesfinanzausgleichsgesetzes (LFAG) erhält die Gemeinde in 2025 Mittel aus der Schlüsselzuweisung  A in Höhe von 202.950 €, gegenüber Vorjahr (- 11.550 €) sowie zusätzliche Mittel aus der Schlüsselzuweisung B in Höhe von 21.340 €, gegenüber Vorjahr (+ 3.090 €).

Da die maßgebliche Umlagegrundzahl für das Jahr 2025 nur leicht angestiegen ist, erhöht sich die VG-Umlage nur leicht (+440 €). Die Kreisumlage erhöht sich 12.790 €, da davon auszugehen ist, dass die Kreisumlage um 2 Punkte, auf 47% erhöht wird.

In 2025 ist es jedoch trotz dieser Veränderungen weiterhin gelungen den Ergebnisplan auszugleichen.

Der Finanzhaushalt weist wieder eine freie Finanzspritze aus, die ausreicht die ordentlichen Tilgungsleistungen zu erbringen. Die geplanten Investitionen werden aus dem erwarteten Finanzmittelüberschusses finanziert.

Der Rat beschließt die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan für das

Haushaltsjahr 2025 in der vorgelegten Form.

 

Beschluss:               12 Ja              0 Nein                       0 Enthaltungen

 

Unter Punkt 3 stellte der Anlieger des Grundstückes (Flurstück 62 / Flur 2) eine Bauvoranfrage für die Erweiterung eines bestehenden Gebäudes (5mx5m) zu einem Offenstall für 3-4 Pferde mit angrenzendem Paddock-Trail als Bewegungsfläche.

Nach Beratung beschließt der Ortsgemeinderat Kördorf das gemeindliche Einvernehmen zu der vorliegenden Bauvoranfrage auf dem Grundstück 62 in Flur 2 zu erteilen.

 

Beschluss:               12 Ja              0 Nein           0 Enthaltungen

                       

Unter Punkt 4: Beratung und Beschlussfassung über die Entfernung einer Linde im
Eingangsbereich des Friedhofes

Die Linde auf der linken Seite des Haupteinganges vom Friedhof wurde durch das Sachverständigenbüro für Baumwesen, Fa. Pro-Habitus, am 14.102024 überprüft. Grund für die Überprüfung ist ein langjähriger Fruchtkörperaustritt des Lackporling im Stammfußbereich, zudem der Verdacht auf Brandkrustenpilz. Die Überprüfung des Stammfußbereiches wurde mittels Schalltomographie und Bohrwiderstandsmessung durchgeführt.

Das Schalltomogramm zeigt einen durchgehenden Holzabbau. Der geschädigte Bereich umfasst 50% des Stammfußes. In der Krone sind Mangelerscheinungen zu erkennen, welche auf eine geschädigte Versorgung schließen lässt. Aus Sicht des Sachverständigen ist eine Einkürzung der Linde, um die Hebellasten auf den geschädigten Bereich zu reduzieren, nicht zu empfehlen.

Das Ergebnis sieht eine Fällung binnen 3 Monate vor, da die Verkehrssicherheit des Baumes derzeit nicht gegeben ist.

 

Die Ortsgemeinde hat auf Grund des Ergebnisses drei Fachfirmen angeschrieben, um ein Angebot für eine zeitnahe Fällung einzuholen.

 

Die Fa. Baum und Garten aus Herold war der kostengünstigste Anbieter und erhielt somit den Auftrag.

 

Unter Punkt 5 Verschiedenes, wurde über die anstehende Bundestagswahl (23.02.2025) und über Termine für den Veranstaltungskalender 2025 gesprochen.

 

Im nichtöffentlichen Teil der Sitzung wurde über Personalangelegenheiten beraten.

 

Kördorf, den 12.Dezember 2024

 

 

 

Bernhard Krugel

Ortsbürgermeister

Ortsgemeinde Kördorf

Ausschreibung „Gemeindearbeiter der Ortsgemeinde Kördorf“

Die Ortsgemeinde Kördorf sucht zum 1. März 2025 einen neuen Gemeindearbeiter (m/w/d). Die Ausschreibung richtet sich an interessierte Kördorfer, die sich gerne für das Gemeinwesen engagieren möchten. Das Arbeitsverhältnis soll im Rahmen einer „geringfügigen Beschäftigung“ begründet werden. Der Arbeitseinsatz beträgt durchschnittlich 15 – 20 Stunden im Monat.

Wer generelle handwerkliche Fähigkeiten besitzt, ist für diese Aufgabe besonders gut geeignet. Arbeitsmaterial und ein Gemeindetraktor werden zur Verfügung gestellt. Weitere Informationen können Interesseierte beim Ortsbürgermeister erhalten. Bewerbungsfrist ist bis zum 07. Februar 2025.

 

Kördorf, den 12.Dezember 2024

 

 

Bernhard Krugel

Ortsbürgermeister