Willkommen in Kördorf
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Infoblatt

Bürgerinformation zur Gemeinderatssitzung

Bericht zur 13. Sitzung des Ortsgemeinderates am Donnerstag, dem 25. Juni 2026

TOP 1: Verabschiedung eines Ratsmitgliedes

Herr Kai Müller hat am 12.03.2026 sein Mandat als Ratsmitglied niedergelegt. Der Vorsitzende bedankt sich bei Kai Müller für seine geleistete Arbeit und wünscht ihm alles Gute.

TOP 2: Genehmigung der Niederschrift von der 12. Ratssitzung

Die Niederschrift der 12. Ratssitzung vom 23.04.2026 wurde den Ratsmitgliedern zugesandt. Nach befragen ist ein nochmaliges Verlesen nicht erforderlich. Einwände gegen die Niederschrift werden nicht erhoben. Die Niederschrift wird genehmigt und von den Ratsmitgliedern Klaus Rupprecht und Michael Schwinghammer unterzeichnet.

TOP 3: Beratung und Beschlussfassung zum Forsteinrichtungswerk

Zu diesem Top berichtet Herr Paul Lewetzky, Referent für Forsteinrichtung Der Rat wurde sehr intensiv in das Forsteinrichtungswerk eingewiesen. Die gestellten Fragen wurden zur Zufriedenheit beantwortet.

Beschluss: Der Rat stimmt dem Betriebsplan 2027 zu.

Abstimmungsergebnis: 13 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen, 0 Enthaltungen

TOP 4: Beratung und Beschlussfassung über die Widmung der Verkehrsanlage "Ringstraße, Teilstrecke" (Flurstück 41, Flur 1) als Gemeindestraße für den öffentlichen Verkehr

Gemäß § 36 des Landesstraßengesetzes für das Land Rheinland-Pfalz (LStrGRP) sind Verkehrsanlagen für den öffentlichen Verkehr zu widmen. Über die Widmung zur Gemeindestraße hat der Ortsgemeinderat Kördorf einen Widmungsbeschluss zu fassen.

Beschluss: Der Gemeinderat der Ortsgemeinde Kördorf beschließt das Flurstück 41 (Flur 1) „Ringstraße, Teilstrecke“ als Gemeindestraße für den öffentlichen Verkehr zu widmen. Als Beginn und Ende der gewidmeten Fläche werden die parallel verlaufenden Grundstücke Flurstücke 38/2 und 40/2 (Flur 1) festgelegt. Die gewidmete Strecke ist im beigefügten Lageplan, der Bestandteil der Niederschrift ist, markiert.

Abstimmungsergebnis: 13 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen, 0 Enthaltungen

TOP 5: Beratung und Beschlussfassung über die Prüfung der Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2025 und Entlastung

Der Vorsitzende übergibt das Wort an Dr. Vera Spitzer.

Der Rechnungsprüfungsausschuss, (Marcus Rück, Dr. Vera Spitzer und Dirk Wilhelmi), hat am 11.06.2026 in den Diensträumen der Verbandsgemeinde Aar-Einrich die Prüfung der Jahresrechnung 2025 mit Ergebnisrechnung, Finanzrechnung, Bilanz zum 31.12.2025 und dem Anhang vorgenommen. Dabei wurde nach den Grundsätzen der §§ 110ff. GemO verfahren.

Die vorgenommene Rechnungsprüfung führte zu folgenden Feststellungen:

Die Beleg- und Buchführung war ordnungsgemäß und nachvollziehbar.

Beschluss: Der Rechnungsprüfungsausschuss schlägt dem Gemeinderat folgende Beschlüsse vor:

  1. Der Ortsgemeinderat beschließt die Feststellung des geprüften Jahresabschlusses zum 31.12.2025 (§ 114 Abs. 1 Satz 1 GemO). Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen werden, sofern keine vorherige Zustimmung erfolgte, nachträglich genehmigt (§ 100 GemO).
  2. Der Ortsgemeinderat beschließt die Entlastung des Ortsbürgermeisters, den Beigeordneten der Ortsgemeinde, dem Bürgermeister und den Beigeordneten der Verbandsgemeinde Aar-Einrich für das Haushaltsjahr 2025 (§ 114 Abs. 1 Satz 2 GemO).

Abstimmungsergebnis: 10 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen, 0 Enthaltungen

Der Bürgermeister und die Beigeordneten haben nicht mitgestimmt.

Der Vorsitzende bedankt sich bei Dr. Vera Spitzer, Marcus Rück und Dirk Wilhelmi und übernimmt wieder den Vorsitz der Sitzung.

TOP 6: Wahl für die Ausschüsse

Das Stimmrecht des Ortsbürgermeisters ruht bei Wahlen.

TOP 6.a: Rechnungsprüfungsausschuss 2026

Der Gemeinderat hält an der bisherigen Praxis fest, die Mitglieder des Rechnungsprüfungsausschusses für jedes Jahr neu zu wählen. Für das Haushaltsjahr 2026 vereinbaren die Ratsmitglieder, einen gemeinsamen Wahlvorschlag abzugeben und offen abzustimmen.

Der Rechnungsprüfungsausschuss setzt sich wie folgt für 2026 zusammen:

 

Mitglied

Vertreter

Dino Burkhart

Carmen Wilhelmi

Michael Schwinghammer

Christoph Welker

Jens Diedert

Thomas Reichert

Abstimmungsergebnis: 12 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen, 0 Enthaltungen

TOP 6.b: Bauausschuss

Aufgrund des Ausscheidens von Kai Müller, muss ein neues Mitglied im Bauausschuss gewählt werden.

Nach Beratung beschließt der Rat, dass Dirk Wilhelmi als Mitglied im Bauausschuss vorgeschlagen wird. Zur Stellvertreterin wird Dr. Vera Spitzer vorgeschlagen.

Die Wahl wird öffentlich durchgeführt. Bis zum Ende der Wahlperiode wählt der Gemeinderat Dirk Wilhelmi als Mitglied in den Bauausschuss und Dr. Vera Spitzer als Vertreterin.

 

Mitglied

Vertreter

Jens Diedert

Michael Schwinghammer

Dirk Wilhelmi

Dr. Vera Spitzer

Dino Burkhart

Thomas Reichert

Abstimmungsergebnis: 12 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen, 0 Enthaltungen

TOP 7: Beratung und Beschlussfassung über Bauvoranfragen und Bauanträge

TOP 7.1: Beratung und Beschlussfassung über Bauvoranfragen und Bauanträge

Aufgrund von Ausschließungsgründen nach §22 Abs. 1 der GemO nimmt die erste Beigeordnete Ivon Hasselbach und der Beigeordnete Patrick Gemmer nicht an der Beratung und Beschlussfassung zu diesem Tagesordnungspunkt teil, rücken vom Ratstisch ab und nehmen im Zuschauerraum Platz.

  • Antrag auf Baugenehmigung nach § 67 LBauO im Freistellungsverfahren, Antrag auf An- und Umbau an einem bestehenden Einfamilienhaus mit Einliegerwohnung; Flur 2, Flurstück 8/3

Der Antrag liegt den Ratsmitgliedern im RIS vor. Das Grundstück liegt innerhalb eines im Zusammenhang bebauten Ortsteils. Der Bauantrag weist keine Mängel auf. In der Stellungnahme der Bauabteilung werden keine Auflagen vorgeschlagen und es bestehen auch keine Bedenken.

Beschluss: Nach Beratung beschließt der Ortsgemeinderat Kördorf das gemeindliche Einvernehmen zu dem vorliegenden Bauantrag in Flur 2, Flurstück 8/3 zu erteilen.

Abstimmungsergebnis: 12 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen, 0 Enthaltungen

Frau Hasselbach und Herr Gemmer nehmen wieder am Ratstisch Platz.

TOP 7.2: Beratung und Beschlussfassung über Bauvoranfragen und Bauanträge

Antrag auf Baugenehmigung nach § 66 LBauO, vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren, Neubau eines Wohnhauses mit Einliegerwohnung; Flur 1, Flurstück 83. Der Antrag liegt den Ratsmitgliedern im RIS vor. Das Grundstück liegt innerhalb eines im Zusammenhang bebauten Ortsteils. Der Bauantrag weist keine Mängel auf. In der Stellungnahme der Bauabteilung werden keine Auflagen vorgeschlagen und es bestehen auch keine Bedenken.

Beschluss: Nach Beratung beschließt der Ortsgemeinderat Kördorf das gemeindliche Einvernehmen zu dem vorliegenden Bauantrag in Flur 1, Flurstück 83 zu erteilen.

Abstimmungsergebnis: 13 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen, 0 Enthaltungen

TOP 8: Verschiedenes

Der Vorsitzende informiert den Rat:

  • Über die Folgen des Starkregenereignisses vom 21.06.2026 und dessen geplanten Maßnahmen der Gemeinde:
  • Realisierung eines zusätzlichen Ablaufschachtes in Höhe des Anwesen Lämmerwiesenstraße Nr. 7;
  • Reinigen der Einlaufschächte durch die Mitglieder der FFW Kördorf und durch die Mitglieder der Gemeindevertretung.
  • Über das Angebot der Fa. Müller zum Verfüllen von 2 Montagegruben am Hochbehälter
  • Zum Sachstand der Glasfaserverlegung (Weise Flecken) in Höhe der Grillhütte und Anschluss des Fichtenhofes
  • Dass die voraussichtliche Inbetriebnahme des Funkmastes (laut Aussage der Realisierungsfirma) Ende 4. Quartal 2026 bzw. 1. Quartal 2027 erfolgt
  • Dass die Ausschreibung Glasfaserausbau in Ortslage voraussichtlich im 3 Quartal erfolgen wird

TOP 11: Bekanntgabe der Beschlüsse aus nichtöffentlicher Sitzung

Es wurden Informationen zu Grundstücksangelegenheiten weitergegeben und eine Personalangelegenheit beraten und beschlossen.

Die vollständige Niederschrift ist in den Räumlichkeiten der Verbandsgemeinde Aar-Einrich, Burgstraße 1, 56368 Katzenelnbogen einsehbar.

Kördorf, den 24.04.2026

Bernhard Krugel, Ortsbürgermeister und Schriftführer